
ERNÄHRUNGSTHERAPIE
§43 SGB V
WAS IST ERNÄHRUNGSTHERAPIE
- UND WARUM WIRKT SIE
Vielleicht denkst du bei dem Wort „Therapie“ an strenge Regeln, Verbote oder ein schlechtes Gewissen.
Doch in meiner Praxis bedeutet Ernährungstherapie etwas ganz Anderes:
Sie ist ein sicherer Ort für dich, an dem wir gemeinsam an deiner Gesundheit und deinem Wohlbefinden arbeiten – ganz ohne Druck, aber mit spürbarem Erfolg.
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MEINE SCHWERPUNKTE & INDIKATIONSFELDER

MEDIZINISCH FUNDIERT & INDIVIDUELL FÜR DICH
Ernährungstherapie ist kein neuer Wellness-Trend und keine Standard-Diät aus dem Internet.
Sie ist eine wissenschaftlich anerkannte und medizinische Maßnahme.
Das bedeutet: Alles, was wir tun, basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und offiziellen medizinischen Leitlinien.
Genau wie eine physiotherapeutische Behandlung oder ein Medikament wird die Ernährungstherapie § 43 SGB V von Ärztinnen und Ärzten geschätzt und verordnet,
weil sie nachweislich wirkt.
Oft übernehmen deshalb auch die Krankenkassen einen großen Teil der Kosten
WARUM ERNÄHRUNGSTHERAPIE SO WIRKUNGSVOLL IST
Dein Körper ist ein komplexes, wunderbares System.
Wenn du mit gesundheitlichen Beschwerden, Unverträglichkeiten oder chronischen Erkrankungen kämpfst, kann die richtige Ernährung wie eine sanfte, aber kraftvolle Medizin von innen heraus wirken.
Sie kann Symptome lindern, deine Organe entlasten und deinem Körper die Energie zurückgeben, die er braucht.
Der wahre Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch darin, dass wir diese Wissenschaft mit deinem echten Leben verknüpfen.
Eine Therapie ist nur dann wirksam, wenn sie zu dir passt. Deshalb übersetzen wir klinische Leitlinien in kleine, machbare Schritte, die deinen Alltag nicht noch schwerer machen, sondern dich spürbar entlasten.
Du musst diesen Weg nicht alleine gehen. Mit fundiertem Wissen im Rücken und einer feinfühligen Begleitung an deiner Seite finden wir die Balance, die dich langfristig stärkt.

WAS BEDEUTET "ERNÄHRUNGSTHERAPIE § 43 SGB V"?
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Hinter diesem Paragraphen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verbirgt sich eine sehr gute Nachricht für dich:
Deine Krankenkasse kann sich, wie oben bereits erwähnt, finanziell an den Kosten für deine Ernährungstherapie beteiligen.
Da es sich bei der Ernährungstherapie um eine medizinische Notwendigkeit handelt (eine sogenannte „ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation“), ist der Ablauf gesetzlich geregelt:
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Die Voraussetzung: Dein Arzt oder deine Ärztin stellt fest, dass eine Ernährungstherapie bei deiner Erkrankung sinnvoll ist.
Du erhältst dafür eine formlose ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
(oft auch als „Rezept“ oder „Zuweisung“ bezeichnet). -
Die Kostenbeteiligung: Mit dieser Bescheinigung und einem Kostenvoranschlag von mir beantragst du den Zuschuss bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.
Die meisten Kassen übernehmen daraufhin 80 bis 100 % der Kosten für die Beratungseinheiten. -
Das Qualitätsmerkmal: Krankenkassen dürfen diese Zuschüsse nur zahlen, wenn die Therapie von zertifizierten Fachkräften durchgeführt wird.
Dass meine Leistungen nach § 43 SGB V bezuschussungsfähig sind, ist für dich das offizielle Siegel, dass du eine medizinisch fundierte und wissenschaftlich anerkannte Beratung auf höchstem Niveau erhältst.
Kurz gesagt: Der Gesetzgeber erkennt an, wie wichtig die richtige Ernährung für deine Genesung ist – und unterstützt dich finanziell dabei.





