
ERNÄHRUNGSBERATUNG&COACHING
§20 SGB V
DEINE PRÄVENTIVE BEGLEITUNG FÜR MEHR LEBENSQUALITÄT

Du wünschst dir ein Baby, leidest jeden Monat unter PMS, möchtest dich einfach wieder rundum wohl in deiner Haut fühlen und deine Ernährung bunt abwechslungsreich und gesund gestalten oder dein Gewicht sanft verändern.
Genau hier setzt die Ernährungsberatung an. Sie ist kein starres Regelwerk, sondern dein persönlicher Kompass, um deinen Körper präventiv – also vorsorglich – zu stärken und zu nähren, bevor überhaupt Krankheiten entstehen.
MEINE SCHWERPUNKTE & INDIKATIONSFELDER
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WICHTIG ZU WISSEN -
DER UNTERSCHIED ZUR ERNÄHRUNGSTHERAPIE
ERNÄHRUNGSBERATUNG §20 SGB V

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Richtet sich an Frauen die gesund sind.
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Es liegt keine behandlungsbedürftige Erkrankung vor
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Vermittlung von alltagstauglichem Wissen um den Körper präventiv zu stärken
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Gesundheit erhalten: Beschwerden vorbeugen, Wohlbefinden steigern, Balance finden
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Du benötigst keine Bescheinigung oder Überweisung vom Arzt
ERNÄHRUNGSTHERAPIE §43 SGB V

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Richtet sich an Frauen mit medizinischer Diagnose
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Es liegt eine ärztlich festgestellte Erkrankung vor.
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Gezielte medizinische Ernährungsanpassung, abgestimmt auf das Krankheitsbild.
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Krankheit lindern: Symptome reduzieren, Heilung unterstützen und Organe entlasten.
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Du benötigst zwingend eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung)
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Ist nach §43 SGB V geregelt und bezuschussungsfähig durch alle gesetzlichen Krankenkassen




