
ABLAUF & KOSTEN
ERNÄHRUNGSTHERAPIE
ÄRZTLICHE NOTWENDIGKEITSBESCHEINIGUNG
Da meine Ernährungstherapie ärztlich geleitet und anerkannt ist, benötigst Du als Erstes eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (Zuweisung) von deiner Hausärztin, deinem Hausarzt oder deiner gynäkologischen Praxis.
Das Formular stellt ein Budget-neutrales Rezept für die Praxis dar.
Du findest eine Vorlage der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung gleich hier als PDF-Formular zum Mitnehmen für die Arztpraxis.
KONTAKT & ERSTGESPRÄCH
Melde dich ganz unkompliziert über mein Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon bei mir. Wir klären in einem kurzen, unverbindlichen Telefonat deine Anliegen (z.B. PCOS, Endometriose, Hashimoto, Lipödem oder Adipositas) und stecken den Rahmen ab. Im Anschluss sende ich dir einen Kostenvoranschlag für deine Krankenkasse und ein paar vorbereitende Dokumente per Post zu.
ANTRAG AUF KOSTENZUSCHUSS BEI DEINER KRANKENKASSE
Da ich zertifizierte Diätassistentin bin, bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie in der Regel mit bis zu 80%. Du reichst einfach die ärztliche Bescheinigung und meinen Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein. Nach der Bewilligung (dauert meist 1–2 Wochen) kann es auch schon losgehen.
START DER ERNÄHRUNGSTHERAPIE
Jetzt geht es um dich! In geschützter, wohliger Atmosphäre starten wir mit der ausführlichen Erstberatung. Hier blicken wir ganzheitlich auf dein Leben: Wir besprechen deine Symptome und Essgewohnheiten, betrachten aber genauso deinen Alltag, deinen Stress und deinen Mental Load. Gemeinsam entwickeln wir feinfühlige, wissenschaftlich fundierte Schritte, die zu dir und deinem Leben passen. In den Folgeterminen passen wir den Weg schrittweise an.
ABRECHNUNG PER VORKASSE &
ERSTATTUNG DURCH DIE KRANKENKASSE
Du erhältst von mir nach den Beratungsterminen (oder je nach Vereinbarung) eine Rechnung, die du direkt per Vorkasse an mich überweist. Nach Abschluss unserer Beratung reichst du meine Gesamtrechnung, den Zahlungsnachweis sowie die Teilnahmebescheinigung zusammen mit der Förderzusage bei deiner Krankenkasse ein. Die Kasse überweist dir den vereinbarten Zuschuss dann direkt im Nachhinein auf dein Bankkonto zurück.