top of page
monika-grabkowska-jkEP3hGKG6Q-unsplash.jpg

ERNÄHRUNGSTHERAPIE
§43 SGB V

WAS IST ERNÄHRUNGSTHERAPIE 
- UND WARUM WIRKT SIE

Vielleicht lösen die Begriffe „Therapie“ oder „Diät“ bei Dir zunächst Gedanken an Verzicht, Verbote und strenge Regeln aus. Vielleicht sogar an das Gefühl, etwas falsch zu machen, wenn Du nicht alles „perfekt“ umsetzt.

​

Doch genau darum soll es hier nicht gehen.

​

Das Wort „Diät“ stammt ursprünglich vom griechischen díaita und bedeutet so viel wie Lebensweise oder Lebensführung. Es beschreibt also nicht nur, was wir essen, sondern wie wir leben, wie wir mit uns umgehen und was uns im Alltag guttut.

​

Genau so verstehe ich auch Ernährungstherapie.

​

Nicht als kurzfristige Diät. Nicht als starres Regelwerk. Und nicht als weiteren Bereich in Deinem Leben, in dem Du funktionieren musst.

​

?

​Sondern als einen geschützten Raum, in dem Du Dich mit Deinen Beschwerden, Deinen Fragen und auch Deinen Unsicherheiten verstanden fühlen darfst. Gemeinsam schauen wir darauf, was Dein Körper wirklich braucht – und was zu Deinem Leben passt.

​

Manchmal bedeutet das, neue Gewohnheiten zu entwickeln. Manchmal aber auch, alte Regeln wieder loszulassen. Verbote, Einschränkungen oder Ängste rund ums Essen dürfen hinterfragt werden, wenn sie Dir mehr nehmen als geben.

​

Denn Essen darf nähren. Aber Essen darf auch Freude machen.

Du darfst genießen, ohne Dich dafür rechtfertigen zu müssen. Du darfst flexibel sein. Und Du darfst einen Weg finden, der Deine Gesundheit unterstützt, ohne dass Dein Leben dabei kleiner wird.

​

Schritt für Schritt entwickeln wir gemeinsam eine Ernährungsweise, die sich nicht nach Verzicht anfühlt, sondern nach Sicherheit, Vertrauen und mehr Leichtigkeit im Alltag – wissenschaftlich fundiert, individuell und vor allem: passend zu Dir.

Image by Kim Daniels

MEDIZINISCH FUNDIERT &
INDIVIDUELL FÜR DICH

Ernährungstherapie ist kein neuer Wellness-Trend und keine Standard-Diät aus dem Internet.

​

Sie ist eine wissenschaftlich anerkannte und medizinische Maßnahme.

Das bedeutet: Alles, was wir tun, basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und offiziellen medizinischen Leitlinien.

​

Genau wie eine physiotherapeutische Behandlung oder eine medikamentöse Therapie wird die Ernährungstherapie § 43 SGB V von Ärztinnen und Ärzten geschätzt und empfohlen, weil sie nachweislich wirkt.

​​​​​​​​​

Oft übernehmen deshalb auch die Krankenkassen

einen großen Teil der Therapiekosten

Lade dir hier deine

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

runter

WARUM ERNÄHRUNGSTHERAPIE SO WIRKUNGSVOLL IST

Dein Körper ist ein komplexes, wunderbares System – und er verdient es,

mit Verständnis statt mit ständigem Druck betrachtet zu werden.

​

Wenn Du mit Beschwerden, Unverträglichkeiten oder einer chronischen Erkrankung lebst, kann eine passende Ernährung Deinen Körper auf sanfte und zugleich wirkungsvolle Weise unterstützen.

​

Doch Gesundheit entsteht nicht nur auf dem Teller.

​

Denn Du bist mehr als Deine Diagnose. Mehr als Laborwerte, Symptome oder Ernährungsempfehlungen.

Zu Deinem Leben gehören auch Schlaf, Stress, Bewegung, Genuss, Familie, Freunde, spontane Momente und all die Dinge, die das Leben schön machen.

​

Genau deshalb verbinden wir wissenschaftlich fundierte Ernährungstherapie mit Deinem echten Alltag. Aus Leitlinien und Empfehlungen werden kleine, machbare Schritte, die Dich nicht zusätzlich belasten, sondern Dir Sicherheit geben, Dich entlasten und Freude schenken. 

​

Denn eine Therapie sollte sich nicht wie ein weiteres Regelwerk anfühlen. Sie soll Dir helfen, Dich in Deinem Körper wieder wohler zu fühlen – ohne Angst vor Lebensmitteln, ohne schlechtes Gewissen und ohne das Gefühl, auf alles verzichten zu müssen.

​

Du darfst genießen. Du darfst unperfekt sein. Und du darfst ein Leben führen, in dem Gesundheit wichtig ist, so wundervoll einzigartig wie Du selbst bist. 

​

Ich begleite Dich dabei, einen Weg zu finden, der Deinen Körper unterstützt und gleichzeitig Raum lässt für das, was Leben ausmacht: Genuss, Leichtigkeit und Lebensfreude.

Bildschirmfoto 2020-06-03 um 20.48.51.png

WAS BEDEUTET "ERNÄHRUNGSTHERAPIE § 43 SGB V"?

!

Hinter diesem Paragraphen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verbirgt sich eine sehr gute Nachricht für dich:

Deine Krankenkasse kann sich, wie oben bereits erwähnt, finanziell an den Kosten für deine Ernährungstherapie beteiligen.

​

Da es sich bei der Ernährungstherapie um eine medizinische Notwendigkeit handelt (eine sogenannte „ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation“), ist der Ablauf gesetzlich geregelt: 

​

  • Die Voraussetzung: Dein Arzt oder deine Ärztin stellt fest, dass eine Ernährungstherapie bei deiner Erkrankung sinnvoll ist.
    Du erhältst dafür eine formlose ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
    (oft auch als „Rezept“ oder „Zuweisung“ bezeichnet).

  • Die Kostenbeteiligung: Mit dieser Bescheinigung und einem Kostenvoranschlag von mir beantragst du den Zuschuss bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.
    Die meisten Kassen übernehmen daraufhin 80 bis 100 % der Kosten für die Beratungseinheiten. 

  • Das Qualitätsmerkmal: Krankenkassen dürfen diese Zuschüsse nur zahlen, wenn die Therapie von zertifizierten Fachkräften durchgeführt wird.

    Dass meine Leistungen nach § 43 SGB V bezuschussungsfähig sind, ist für dich das offizielle Siegel, dass du eine medizinisch fundierte und wissenschaftlich anerkannte Beratung auf höchstem Niveau erhältst. 

     

Kurz gesagt: Der Gesetzgeber erkennt an, wie wichtig die richtige Ernährung für deine Genesung ist – und unterstützt dich finanziell dabei.

bottom of page